Russikon den 21. Mai 2026
An die kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren, an die Mitglieder von National- und Ständerat, sowie an die Direktorin des BAG

Offener Brief zum Nationalen Aktionstag Alkoholprobleme „Der Alkoholzehntel kann mehr“

Sehr geehrte Damen und Herren

Zu meiner Person: Ich bin seit dem 25. April 2023 nüchtern. Den Weg dorthin habe ich alleine gefunden – nicht weil ich stark war, sondern weil ich Glück hatte. Dieses Glück darf kein Systemmerkmal sein.

Ich schreibe diesen Brief heute, am Nationalen Aktionstag Alkoholprobleme, weil ich überzeugt bin, dass die Schweiz zu wenig transparent macht, ob und wie die Gelder der Suchtprävention wirken. Und die Suchtprävention ist oft nicht erreichbar, wenn Betroffene akut Hilfe suchen.

1.Das Geld ist da. Die Wirkung bleibt oft unklar.

Jedes Jahr verteilt der Bund einen Teil des Reinertrags aus der Spirituosensteuer an die Kantone — den sogenannten Alkoholzehntel. 2024 waren das 29.1 Millionen Franken¹. Zweckgebunden für Prävention, Behandlung und Forschung.

Was ich beobachte: Viele Kantone arbeiten mit langjährigen Leistungsvereinbarungen und denselben Strukturen wie seit Jahren. Das bedeutet nicht, dass die Arbeit dieser Organisationen schlecht ist. Aber eine schweizweit einheitliche, öffentliche und vergleichbare Outcome-Wirkungsmessung existiert kaum.

Aktivitätsberichte gibt es. Workshops werden gezählt. Teilnehmer ebenfalls. Was fehlt, sind zwei Fragen — und sie sind nicht dieselben:

Wird das Geld überhaupt ausgegeben?
Und wird es so ausgegeben, dass es Wirkung entfaltet?

Das eine ist eine Frage der Mittelverwendung. Das andere eine Frage der Wirksamkeit. Beides wird heute nicht systematisch beantwortet.

Denn Output und Outcome sind nicht dasselbe.

Der Kanton Zürich erhielt 2024 beispielsweise 5’213’916 Franken aus dem Alkoholzehntel. Ausgegeben wurden 4’736’191 Franken. Der Fondsbestand lag per Jahresende bei 2’789’344 Franken². Diese Mittel dürfen in Fonds verbleiben — eine gesetzliche Mindestausgabequote existiert nicht.

Schweizweit lagen per 31.12.2024 insgesamt 32.2 Millionen Franken in kantonalen Ausgleichsfonds³ — mehr als der gesamte Alkoholzehntel eines ganzen Jahres. Ein erheblicher Teil dieser Mittel bleibt damit vorerst gebunden, statt direkt in Präventionsmassnahmen zu fliessen.

Das ist keine Ausnahme.
Es ist Teil der heutigen Systemlogik.

Reformänderungsvorschläge

1. Ein öffentliches Wirkungsregister

Jede Organisation, die Gelder aus dem Alkoholzehntel erhält, soll jährlich standardisierte Wirkungskennzahlen publizieren. Nicht nur Aktivitäten — sondern Outcomes.

  • Wie verändert sich das Verhalten der Zielgruppen?
  • Welche Massnahmen zeigen nachhaltige Wirkung?
  • Welche Programme funktionieren nachweislich?

Öffentlich einsehbar. Vergleichbar. Transparent.

Mir ist klar: Wirkung zu messen ist anspruchsvoll und kostet Geld. Deshalb braucht es keine Mess-Bürokratie — sondern wenige, klare Ziele auf nationaler Ebene. Zum Beispiel:

  • Senkung der alkoholbedingten Verkehrstoten
  • Senkung des Alkoholkonsums bei Jugendlichen
  • Senkung der Spitaleinweisungen mit Alkoholintoxikation

Diese Zahlen werden bereits erhoben. Was fehlt, ist die Verknüpfung zwischen eingesetzten Mitteln und tatsächlicher Wirkung.

Solche öffentlichen Wirkungsregister existieren bereits in Deutschland, den Niederlanden, Italien, Frankreich, Slowenien und Polen. Auf europäischer Ebene betreibt die EU-Drogenbehörde EUDA das Best Practice Portal mit dem Xchange Prevention Registry⁶. Die Schweiz fehlt in dieser Liste.

2. Eine verbindliche Mindestausgabepflicht

Mindestens 90 Prozent des jährlichen Kantonsanteils sollen im laufenden Jahr für konkrete Massnahmen eingesetzt werden — nicht dauerhaft in Fonds gebunden bleiben.

Ein Reservepolster für ein Jahr ist legitim. Mittel über Jahre anzuhäufen, ist es nicht. Was nach fünf Jahren ungenutzt bleibt, soll an den Bund zurückfliessen — zweckgebunden für nationale Präventionsprogramme.

Teile solcher Anpassungen dürften sich über bestehende gesetzliche Grundlagen und Verordnungen prüfen lassen, ohne das gesamte System neu aufzubauen.

3. Eine nationale 24/7-Triage-Stelle - Mit einer dreistelligen Nummer und für Abhängigkeiten aller Art (alle Substanzen und alle Verhaltenssüchte)

Sucht kennt keine Bürozeiten.

Ich weiss, wie es sich anfühlt, Hilfe zu suchen und nicht zu wissen, wohin. Wer in der Schweiz mit einer Alkoholabhängigkeit Hilfe sucht, landet oft in einem System aus Zuständigkeiten, Wartelisten, regionalen Angeboten, Öffnungszeiten und Weiterleitungen.


Viele dieser Stellen leisten wichtige Arbeit. Aber aus Sicht Betroffener fühlt sich das System oft nicht wie Hilfe an — sondern wie Orientierungslosigkeit. Und genau darin liegt das Problem: Der Moment, in dem ein Mensch Hilfe will, kommt nicht nach Terminvereinbarung. Er kommt nachts. Er kommt am Wochenende. Er kommt im Ausnahmezustand.

Genau dann ist das System oft nicht erreichbar.


Was ich mir damals gewünscht hätte: Eine einzige Stelle. 24 Stunden erreichbar. Nicht nur zum Zuhören — sondern zum Handeln. Eine Fachperson, die die Situation einschätzt, Verantwortung übernimmt, direkt vermittelt und verbindlich begleitet.


Kein Weiterreichen. Kein Telefonnummern-Pingpong. Kein «Rufen Sie morgen nochmals an».


Denn wenn jemand in diesem Moment den Mut fasst, Hilfe zu suchen, dann darf das System nicht geschlossen sein.


Die Dargebotene Hand zeigt, dass niederschwellige Erreichbarkeit funktioniert — auch weil ihre Nummer 143 in der Bevölkerung bekannt ist. Genau hier liegt die zweite Voraussetzung: Eine Triage-Stelle wirkt nur, wenn Betroffene wissen, dass es sie gibt.

Das heisst: konsequente Öffentlichkeitsarbeit. Präsenz in Spitälern, Hausarztpraxen, Apotheken, Polizeiposten, Schulen. Eine Nummer, die man sich merkt — und der man vertraut.

Was fehlt, ist die direkte Verbindung zwischen Erstkontakt und tatsächlichem Eintritt ins Hilfesystem. Diese Lücke kostet Zeit. Und manchmal auch Menschenleben.

Warum jetzt?

Die Nationale Strategie Sucht 2017–2024 wurde vom Bundesrat bis 2028 verlängert. Parallel dazu wird die Nachfolgelösung erarbeitet. Genau jetzt besteht die Möglichkeit, strukturelle Verbesserungen in laufende Strategieprozesse einzubringen.

In der Schweiz leben rund 250’000 Alkoholabhängige Menschen. Ich war einer von ihnen.

Ich schreibe diesen Brief als jemand, der erlebt hat, wie sich das System von innen anfühlt.

Und weil ich glaube, dass wir es besser machen könnten. Als innovative und aufgeschlossene Schweiz. 


Oliver Baer 

Vom Alkoholiker zum Autor – heute für die, die noch mittendrin sind

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